Geschichte unseres
Vermessungsbüros
Im Vermessungsbüro Henn+Kessler arbeiten wir seit 50 Jahren mit viel Engagement und bringen Ihre Projekte auf Erfolgskurs. Mit Unterstützung modernster Messtechnik, Messfahrzeugen und neuester Software sind wir perfekt ausgestattet und erfüllen Ihre Wünsche passgenau. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen wir für Qualität und Präzision, und das amtlich geprüft.
Unser Vermessungsbüro wurde 1971 von Dipl.-Ing. Richard Henn mit seiner Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gegründet. Die ersten Jahre war unser Büro in Fellbach angesiedelt. Mit dem Umzug nach Schorndorf sind wir seit 1978 in der Daimlerstadt zu Hause. Im Jahr 2001 stieg Dipl.-Ing. Christoph Henn, als Partner in das Vermessungsbüro seines Vaters ein. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und beratender Ingenieur (Mitgl.-Nr. 945 der Ingenieurkammer Baden-Württemberg) übernimmt er verschiedene Funktionen im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure BDVI (u.a. Mitglied im Vorstand der Landesgruppe) und in der Ingenieurkammer (u.a. Leitung der Fachgruppe Vermessung).
Zum 01.01.2005 zog sich Richard Henn aus der Firmenleitung zurück und übertrug seinen Unternehmensanteil an Dipl.-Ing. Frieder Kessler. Bereits seit 1998 leitetet Frieder Kessler den Geschäftsbereich Geografische Informationssysteme unseres Büros. Gemeinsam bilden Christoph Henn und Frieder Kessler die Spitze unseres Unternehmens.
Was ist ein ÖbVI?
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben und sind damit in dieser Funktion einer Behörde gleichgestellt. Neben der Durchführung hoheitlicher Vermessungen im Kataster dürfen sie Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen.
Zum Aufgabenfeld eines ÖbVIs gehört es, amtliche Liegenschaftsvermessungen an Flurstücken und Eigentumsgrenzen durchzuführen. Dies geschieht im Auftrag von Privatpersonen, Firmen, aber auch von Gemeinden und anderen staatlichen Stellen. Besonders die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen - zum Beispiel durch Zerlegung von Flurstücken - ist Aufgabe der ÖbVIs.
Hoheitliche Vermessungsaufgaben werden nach der ministeriellen Gebührenverordnung (GebVO MLR) abgerechnet. Die Kosten sind bei allen zur Durchführung berechtigten Stellen gleich. Die Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gilt für alle Landkreise und Stadtkreise in Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Bestellung zum ÖbVI sind eine abgeschlossene Hochschulausbildung, eine staatliche Prüfung und mehrere Jahre Berufserfahrung.
Teamaufstellung
Wir stellen ein
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