Bauleitplanung
Auch im Bereich der städtebaulichen Entwicklung wirken wir mit. Dabei ist die Bauleitplanung der wichtigste Bestandteil. Sie beinhaltet grundlegend zwei Stufen: den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan dient als Vorbereitung für die Erstellung eines Bebauungsplanes und beinhaltet die Art der Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes. Detaillierter ist dabei der Bebauungsplan, in dem die Bebauung einzelner Flurstücke bzw. eines Gebietes geregelt ist.
Flächennutzungsplan
In Flächennutzungsplänen (FNP) werden bestehende und für die Zukunft erwünschte Flächennutzungen grafisch dargestellt. Die Inhalte richten sich nach den Vorschriften des §5 des Baugesetzbuches. Dieser entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern, sondern gibt für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (BPlan) umfasst einen festgelegten Geltungsbereich und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in Teilgebieten der Gemeinde. Aufgrund dessen, ist dem BPlan eine Begründung beizufügen, in der Ziele und Zwecke darzulegen sind. Die Festsetzungen, die durch Zeichnung, Farbe, Schrift oder Text getroffen werden können, sind im Baugesetzbuch (§9) aufgeführt. Damit ein BPlan qualifiziert ist, muss er mindestens folgende Festsetzungen beinhalten:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Die überbaubaren Grundstücksflächen
- Die örtlichen Verkehrsflächen